Wir können Garantie bei der Erfüllung folgender Bedingungen für die geleistete Arbeit übernehmen
- regelmäßige Kontrolluntersuchung, gute Mundhygiene
- bestimmungsgemäße Nutzung des Zahnersatzes, der ausschließlich den physiologischen Kaukräften ausgesetzt wurde
- nach der Fertigstellung der Zahneinlage wurde sie keinem Trauma ausgesetzt, es bildete sich weder Knochen- noch Gaumenkrankheit aus /Veränderung der Medikamenteninnahme, z. B. neue Medizin, die Gaumenprobleme hervorrufen kann oder Hormonbehandlung, die die physiologischen Prozesse der Knochen beeinflussen kann/
Garantiedauer
- für herausnehmbare ganz und Teilprothesen : 1 Jahr
- Kronen, fixer Zahnersatz: 5 Jahre
- für alle Implantate / nur Material/ : 5 Jahre
- für Zahnfüllungen und Schalen: 1 Jahr
Wir können keine Garantie für folgende Fälle übernehmen:
- keine angemessene Mundhygiene
- der Zahnersatz wurde übermäßigen Krafteinwirkungen ausgesetzt, Aufbeißen auf einen harten Gegenstand, Hinunterfallen des herausnehmbaren Zahnersatzes, Verletzung bei Kampfsportarten oder bei Unfall
- keine passende Ernährung, schlechte Angewohnheiten /übermäßiger Alkoholverzehr oder Drogenkonsum/
- wegen der Behandlung anderer Krankheiten auftretende Mundkrankheiten / z. B. Infektions- oder Geschwulstkrankheiten, Zuckerkrankheit, Epilepsie, Knochenschwund, Chemotherapie /
- psychische, mentale Krankheiten
- Beschädigung des Zahnersatzes wurde erst nach 2 Tagen gemeldet
- die angefertigte Einlage oder die während der Füllung erforderlichen Wurzelbehandlungen gehören nicht zur Garantieleistungen
- der Patient trägt den empfohlenen Zahnschutz, den Gebissheber nicht
Bei einem bestehenden Garantieanspruch führen wir die ganze zahnärztliche und zahntechnische Arbeit noch einmal ersatzlos aus.